Sie wollen Kleingärtner werden und einen Kleingarten pachten?
Sie haben Zeit und Lust an frischer Luft einen Garten zu bewirtschaften?
Sie möchten eventuell auch am Vereinsleben aktiv teilzunehmen?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Allerdings beinhaltet der Erwerb eines Kleingartens auch Rechte und Pflichten wie eine Vereinsmitgliedschaft und das Akzeptieren der Kleingartenordnung und Vereinssatzung. Für Pacht, Elektrizität und Erhalt der Kleingartenanlage wird ein jährlicher Beitrag als sogenannte Umlage erforderlich. Ebenso sind jährlich 5 Stunden als Gemeinschaftsstunden u.a. zur Pflege der Gesamtgartenanlage zu erbringen.
Wenn Ihnen dies alles zu sagt, dann steht der Möglichkeit einen freien Garten zu pachten nichts entgegen.
Was ist nun notwendig um einen Garten zu pachten:
Ja und dann heißt es: Herzlich Willkommen in unserem Verein lieber Gartenfreund!
"Der Garten ist die beste Schule des Lebens."
© Bernhard Steiner (*1973), Schweizer Autor
Garten D06 aus familiären und gesundheitlichen Gründen zu verkaufen!
Der Garten hat einen alten und neuen Baumbestand, Apfel, Birne, Pflaume, Sauerkirsche, Pfirsisch, Mirabelle.
Außerdem Strauchobst wie zum Beispiel Aronia.
- Fläche von 540 m² mit einem Bungalow Typ B26C (ca 24 m²/ mit genehmigten Anbau)
- Terrasse ca. 21 m²
- Strom- und Wasseranschluß vorhanden
Bei Interesse bitte unter 0351 848 25 99 (mit AB) melden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens u. Marion Arnold