Hier und da sieht man leider wieder Rauchwolken aufsteigen. 
Zur Erinnerung weisen wir nochmals darauf hin, dass das Verbrennen pflanzlicher Abälle verboten ist!

Am 22.03.2019 ist die Sächsische Pflanzenabfallverordnung, die unter bestimmten Voraussetzungen bislang die Verbrennung pflanzlicher Abfälle in den Monaten April und Oktober u.U. ermöglichte, außer Kraft getreten.
Für pflanzliche Abfälle und andere Bioabfälle gelten damit seitdem und ohne Einschränkungen die Regelungen des europäischen und des deutschen Abfallrechtes, einschließlich der Satzungen des Landratsamtes, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungesträger. Eine Verbrennung von Pflanzenabfällen ist auch ausnahmsweise nicht mehr zulässig. Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

Pflanzliche Abfälle können wie folgt entsorgt werden: Weitere Annahmestellen im Landkreis Bautzen entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender. 
Denken Sie an unsere Umwelt und Ihre Nachbarn!

Ordnungsamt, Stadverwaltung Radeberg

Aufgrund der aktuellen Lage sind die aktuellen Öffnungszeiten bei den Firmen zu erfragen:
Fa. NERU GmbH & Co. KG: 03528/43610
Fa. Zumpe Entsorgungs- und Verwertungs GmbH: 03528/441404